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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Allgemeines
Das Mandat kommt mit Frau Rechtsanwältin zugelassene Rechtsanwältin (nachfolgend Rechtsanwältin) zustande. Die Rechtsanwältin bearbeitet das Mandat selbstständig oder gemeinsam mit kooperierenden Rechtsanwälten, denen entsprechende Untervollmacht erteilt werden. Zur Erteilung solcher Untervollmachten ist die Rechtsanwältin berechtigt.
Eine telefonische Sofortberatung kann, für jeden nachvollziehbar, nicht in allen Fällen die herkömmliche persönliche anwaltliche Beratung ersetzen. Insbesondere dann, wenn zur Beurteilung des Sachverhalts umfangreiche Unterlagen eingesehen werden müssen oder die Sache, die Sie besprechen wollen, bereits bei Gericht anhängig ist, sollten Sie die Rechtsanwältin in ihrer Kanzlei aufsuchen. Wenn Sie dagegen einen schnellen Rechtsrat benötigen oder einen ersten Überblick über Ihre Rechtsposition gewinnen wollen, ist eine telefonische Sofortberatung ein vernünftiger Weg, anwaltlichen Rat einzuholen. Wenn Sie zwischen 9.00 Uhr und 22.00 Uhr - gerne auch Sonn- und Feiertags - anrufen, werden Sie i.d.R. mit der Rechtsanwältin verbunden. In Ausnahmefällen oder ausserhalb dieser Zeiten ist der angegebene Telefonanschluss evtl. nicht besetzt bzw. mit einem Anrufbeantworter verbunden. Wenn Sie das erste Mal einen Rechtsrat per telefonischer Sofortberatung einholen, bereiten Sie sich bitte mit unserer Checkliste vor.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages
Der Beratungsvertrag kommt - soweit im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten wurden - regelmäßig zustande
- bei der Beratung per E-Mail durch: (a) Absendung der Mandanten-Anfrage an die Rechtsanwältin und (b) Absendung der entsprechenden Eingangs-Bestätigung durch die Rechtsanwältin an den Mandanten.
- bei der Beratung per Telefon durch: Anruf über eine der angegebenen Telefonnummern der Rechtsanwältin.
Für den Fall, dass sich in einer Sache beide Seiten unabhängig voneinander an die Rechtsanwältin wenden (Kollision), behält sich die Rechtsanwältin vor, lediglich mit einer dieser Parteien ein Mandatsverhältnis zu begründen.

§ 3 Vergütung
Die Rechtsanwältin orientiert ihre Vergütung grundsätzlich an den gesetzlichen Vorschriften, also insbesondere an denen der Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Anderes gilt nur, wenn die Parteien entsprechende einzelvertragliche Regelungen ausdrücklich getroffen haben. Betrifft eine Erstanfrage lediglich die voraussichtliche Höhe des Honorars, entstehen dem Mandanten keine Kosten.
Im Falle einer telefonischen Rechtsberatung über eine "0190"- bzw. "0900"-Telefonnummer gelten immer die angegebenen Minuten-Endpreise. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es bei einer solchen telefonischen Rechtsberatung zu Gebührenunterschreitungen und Gebührenüberschreitungen - gemessen am Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) - kommen kann.

§ 4 Datenschutz und Verschwiegenheitspflicht
(1) Die Rechtsanwältin hält sich strikt an sämtliche gesetzlichen Datenschutz-Bestimmungen. Die besonderen gesetzlichen Vorschriften zur Verschwiegenheitspflicht von Rechtsanwälten werden eingehalten.
(2) Mandanten der Rechtsanwältin ist bekannt, dass es aufgrund der besonderen technologischen Struktur des Internets möglich ist, dass Dritte, die nicht mit die Rechtsanwältin verbunden oder sonst wie ermächtigt sind, Regeln des Datenschutzes verletzen; dies insbesondere im Zusammenhang mit der Versendung von E-Mails. Die Rechtsanwältin wird - soweit dies technisch möglich - ist, entsprechende Sicherheitsmechanismen installieren, um einen Missbrauch zu verhindern, eine entsprechende Gewähr besteht aber nicht. Grundsätzlich gilt deshalb: Sollte der Mandant unverschlüsselte Nachrichten versenden, kann die Rechtsanwältin in gleicher Art und Weise antworten; werden vom Mandanten Verschlüsselungstechniken eingesetzt und soll dies auch auf Seiten der Rechtsanwältin geschehen, ist dies im Vorfeld mit der Sozietät ausdrücklich abzuklären.

§ 5 Haftung
Ziel der Rechtsanwältin ist es, einwandfreien und unmissverständlichen Rechtsrat zu erteilen. In Fällen, in denen aufgrund einfacher Fahrlässigkeit dennoch falsche Auskünfte erteilt werden, ist die Haftung begrenzt auf einen Betrag in Höhe von EUR 250.000 (EUR zweihundertfünfzigtausend), § 51 a Abs. 1 BRAO. Für die Rechtsanwältin besteht insoweit eine Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von EUR 250.000 (EUR zweihundertfünfzigtausend). Erteilt die Rechtsanwältin fahrlässig eine Falschauskunft und führt dies beim Mandanten zu einem Schaden, haftet die Rechtsanwältin lediglich bis zu dieser Deckungsobergrenze (EUR zweihundertfünfzigtausend).

§ 6 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Erfüllungsort ist Berlin als Sitz der Rechtsanwältin. Handelt es sich bei dem Mandanten um einen Kaufmann, um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen wird als Gerichtsstand Berlin vereinbart.
(3) Die Rechtsanwältin ist es aus berufsrechtlichen Gründen untersagt, anonyme Rechtsberatung zu erteilen. Notwendig ist deshalb, dass der Mandant bei jeder Anfrage seine komplette Adresse (Name/Firma/Wohnort/Sitz/Straße) benennt.


 
AGBs

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